Die Vorteile der Solar­thermie-Förderung auf einen Blick

Doppelte Förder-chance nutzen:

Mit unserer Förderung erhalten Sie nicht nur finanzielle Unterstützung von uns, sondern können auch von staatlichen Förderprogrammen profitieren. Sichern Sie sich die volle Unterstützung für Ihren Weg zur nachhaltigen Energieversorgung.

Schnellere Ergebnisse, kürzere Wartezeit:

Dank der effizienten Solarthermie-Technologie und unserer reibungslosen Förderungsabwicklung erzielen Sie rasch sichtbare Ergebnisse. Ihre Investition zahlt sich nicht nur in kurzer Zeit aus, sondern sorgt auch für eine schnellere Umsetzung Ihrer Energieziele.

Heimische Wertschöpfung verdoppeln:

Unsere Förderung trägt nicht nur zum Umweltschutz bei, sondern stärkt auch die lokale Wirtschaft. 75 % der Wertschöpfung bleiben in der Region, da alle Komponenten von vertrauenswürdigen, einheimischen Unternehmen bereitgestellt werden.

Dreifache Effizienz:

Im Vergleich zur Photovoltaik-Technik bietet Solarthermie eine dreifach höhere Effizienz bei der Wärmeerzeugung. Nutzen Sie die Sonnenkraft optimal aus und erzielen Sie maximale Resultate für Ihre Energieziele.

Effiziente Wärme dank Sonnenenergie

Förder-Initiative des Landes Steiermark

In den letzten 25 Jahren wurden in der Steiermark 740.000 m² Sonnenkollektoren in Betrieb genommen. Die Gesamtzahl der Anlagen wird mit 70.000 beziffert, jede Anlage umfasst im Durchschnitt zehn Quadratmeter. Der Energiebetrag ist mit 200 Gigawattstunden pro Jahr beachtlich. Und die Sonnenkollektoren in der Steiermark verbessern die Klimabilanz nachweislich: 120.000 Tonnen CO2 können so jährlich eingespart werden.

 

Das Land Steiermark fördert seit dem 1.1.2023 neue solarthermische Anlagen, die für die Warmwasserbereitung bzw. Heizungsunterstützung von Gebäuden vorgesehen sind, mit 300 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche (maximal 20 m²). Die Förderung kann im Rahmen von Wohnnutzungen beantragt werden und steht auch für Schulen, Kindergärten, Pflegeheime, Schüler- und Studentenheime, Sportanlagen, Vereine und gemeindeeigene Gebäude sowie Kleinstunternehmer:innen zur Verfügung.

 

„Der Ausstieg aus Öl- und Gas ist eine große Aufgabe, die wir zu stemmen haben. Er kann uns nur gelingen, wenn wir zeitgleich auf mehrere Säulen setzen. Dabei nimmt die Solarthermie eine tragende und wichtige Rolle ein. Deshalb haben wir die Fördersätze im Land Steiermark bereits letztes Jahr verdoppelt, um diese Technologie für die Steirer:innen noch attraktiver zu machen. Initiativen wie die Solarthermie-Offensive, die den Ausbau der Sonnenenergie noch intensiver vorantreiben und damit einen weiteren Baustein zur Energie-Unabhängigkeit der Steiermark beitragen, sind deshalb besonders wichtig und wertvoll. Ich danke Ihnen allen für Ihren Einsatz, den Sie tagtäglich – und in Zukunft hoffentlich auch im Rahmen der Solarthermie-Offensive – für die Energiewende in der Steiermark leisten!“

– Landesrätin Ursula Lackner

Bereiten Sie sich auf eine sonnige Zukunft vor!

Wie läuft die Förderung ab?

Antrag Stellen

Der erste Schritt ist die Einreichung Ihres Förderantrags. Dies kann online oder schriftlich per Post erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt dürfen weder Lieferung noch Montage der Anlage stattgefunden haben. Auch sollten keine Rechnungen oder Zahlungsnachweise vorliegen.

 

Antragsstellungformular schriftlich:

Antragsstellung online:

Zertifizierten Betrieb Finden

Nach der Zuteilung Ihrer Förderungsnummer können Sie nach einem zertifizierten Installationsbetrieb suchen. Alle auf unserer Website aufgeführten Betriebe sind qualifiziert und erfahren in der Installation von solarthermischen Anlagen. Die Zusammenarbeit mit einem zertifizierten Betrieb stellt sicher, dass Ihre Anlage den erforderlichen Standards entspricht.

Anlage Errichten

Mit der Förderungsnummer in der Hand haben Sie nun 12 Monate Zeit, um Ihre Solaranlage zu installieren. Diese Frist ermöglicht eine sorgfältige Planung und Umsetzung Ihrer individuellen Solarlösung. Denken Sie daran, die Anforderungen und Standards einzuhalten, um sicherzustellen, dass Sie die Förderbedingungen erfüllen.

Fertigstellung Melden

Nach Abschluss der Installation Ihrer solarthermischen Anlage müssen Sie die Fertigstellung melden. Dazu gehören das Einreichen der erforderlichen Unterlagen wie Fotos der gesamten Anlage, Nachweise zur Zertifizierung der Solarkollektoren und weitere relevante Dokumente. Die Fertigstellungsmeldung kann zur Online-Fertigstellungsmeldung oder alternativ per Fax, E-Mail oder im Postweg an eine der Einreichstellen laut Liste geschickt werden. Die Förderungsauszahlung erfolgt nach erfolgreicher Überprüfung der Einhaltung der Förderbedingungen.

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FAQ

Eine 4-köpfige Familie verbraucht rund 170 Liter Warmwasser pro Tag, pro Jahr benötigt sie 400 Liter Öl oder 330 Kubikmeter Erdgas, wenn sie fossil heizt. Das kostet jeden Haushalt rund 400 Euro im Jahr, das könnte eine Solaranlage einsparen, die Familie kann um das Geld dann übers Wochenende Urlaub in der Therme machen. Eine Solaranlage für Warmwasser ist in einem Tag montiert und liefert von Mai bis September kostenlos Energie.

Der Energieertrag von Solarwärmeanlagen ist darüber hinaus dreimal so hoch wie bei Photovoltaik, diese Flächeneffizienz sollte man für die Wärme nutzen. Denn 80 Prozent des Energiebedarfs im Haushalt wird für Wärme benötigt, nur 20 Prozent für Strom. Im Vergleich zu vielen anderen Technologien gibt es bei Solarwärmeanlagen auch keine Lieferschwierigkeiten, man braucht keine Bauteile aus China. Die heimische Wertschöpfung beträgt 75 Prozent, bei 10.000 Euro Investition bleiben 7.500 Euro im Land, das schafft Arbeitsplätze und stärkt die lokale Wirtschaft.

Solarwärmeanlagen lassen sich auch leicht recyclen, es sind keine seltenen Erden oder andere problematische Stoffe enthalten. Die lange Lebensdauer der Anlagen von mindestens 25 Jahren macht die Technologie äußerst wirtschaftlich.

Jeder kennt den Effekt vom Gartenschlauch, der nach einiger Zeit in der Sonne ziemlich heißes Wasser enthält. Diesen Effekt machen sich Solaranlagen zunutze. Absorber aus Kupfer oder Aluminium fangen die Sonnenstrahlen ein und geben die Wärme an das Wasser ab, das sie durchströmt. Die Absorber werden mit Glas abgedeckt, rückseitig gedämmt und mit einer Ummantelung dicht verschlossen, so dass möglichst wenig der wertvollen Sonnenwärme wieder nach außen dringen kann. So entsteht der sogenannte Sonnenkollektor. Aus rund 1.000 kWh Sonneneinstrahlung pro Quadratmeter und Jahr werden 400 kWh Warmwasser gewonnen. Diese wird in einem Solarspeicher gesammelt und in die Sanitär- und Heizungsinstallation im Haus eingespeist.

Die Förderung betrifft die finanzielle Unterstützung für die Installation neuer solarthermischer Anlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung in Gebäuden der Steiermark. Diese Förderung deckt einen Teil der Investitionskosten ab und unterstützt somit den Einsatz nachhaltiger Energiequellen.

Die Förderung steht Wohnnutzungen, Schulen, Kindergärten, Pflege-, Schüler- und Studentenheimen, Sportanlagen, Vereinen und gemeindeeigenen Gebäuden zur Verfügung.

Die Förderung beträgt 300 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche mit einer maximalen Fläche von 20 Quadratmetern.

Die Solarkollektoren müssen über das entsprechende Austria-Solar-Gütesiegel, die Zertifizierung nach UZ 15 oder Solar Keymark mit Nachweis über das Nichtvorliegen einer galvanischen Beschichtung der Absorber sowie einer 10-jährigen Garantie verfügen. Ein Wärmemengenzähler oder eine Wärmemengenbilanzierung sind notwendig. Es dürfen keine anderen Landesförderungen in Anspruch genommen werden, und relevante Gesetze und Normen sind einzuhalten.

Ja, auch Kleinstunternehmen können die Förderung beantragen, wenn sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen.

Ja, die Förderung gilt auch für Neubauten, wenn die neuen solarthermischen Anlagen die genannten Voraussetzungen erfüllen.

Der Förderungsantrag wird gestellt, bevor die Lieferung und Montage der Anlage erfolgt ist. Es dürfen keine Rechnungen inklusive Zahlungsnachweise vorliegen.

Bei der Antragstellung über das Antragsformular online wird ein Bestätigungs-E-Mail mit zugeteilter Antragsnummer und einem Link zur Online-Fertigstellungsmeldung auf der dafür vorgesehenen Plattform übermittelt.

Alternativ ist auch ein Antrag mittels Antragsformular per Fax, E-Mail oder im Postweg möglich. Dieser ist zu richten an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 15 – Fachabteilung Energie und Wohnbau
Referat Sanierung und Ökoförderung
Landhausgasse 7, 8010 Graz
Fax: +43 (316) 877 4569
E-Mail:

Das Formular zur Fertigstellungsmeldung mit der zugeteilten Antragsnummer wird in diesem Fall im Postweg übermittelt. Mit der Zuteilung der Antragsnummer werden die Förderungsmittel für die Dauer von 12 Monaten reserviert.

Ab Zuteilung der Antragsnummer ist die Anlage innerhalb von 12 Monaten zu errichten. Die Fertigstellungsmeldung ist online über den in diesem Zeitraum zur Online-Fertigstellungsmeldung oder alternativ im selben Zeitraum über die zugesandte Fertigstellungsmeldung per Fax, E-Mail oder im Postweg bei einer der Einreichstellen laut Liste einzubringen. Anschließend erfolgt die Förderungsauszahlung, die an die vollständige Erfüllung der Förderbedingungen geknüpft ist. Erfahrungsgemäß wird der Förderbetrag innerhalb von 4 bis 6 Monaten auf das Konto des Kunden gutgeschrieben.
  • Vollständig ausgefüllte Fertigstellungsmeldung mit zugeteilter Antragsnummer
  • Bestätigung eines befugten Unternehmens zur Übergabe und erfolgreichen Inbetriebnahme
  • Nachweis der Zertifizierung der Solarkollektoren
  • Bruttoflächennachweis mittels Kollektorprüfberichts
  • Ausgefülltes Bestätigungsblatt mit Unterschrift des/der Förderungsnehmers/in, des
    Unternehmers und der Baubehörde (Die Gemeinde erteilt nur einen Stempel, wenn das meldepflichtige Bauprojekt gemäß §21 Stmk. BauG erstellt wurde)
  • Rechnung und Zahlungsnachweise in Kopie
  • Fotos der fertiggestellten Solaranlage mit Dämmung an den Rohrleitungen

Ja, die Förderung steht im Rahmen der aktuellen Förderperiode zur Verfügung:
1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2024

Nein, es dürfen keine weiteren Förderungen von derselben oder anderen Landesdienststellen oder seitens der Landwirtschaftskammer in Anspruch genommen werden.

Ja, die Solarthermie kann erfolgreich mit anderen Heizsystemen wie Holzheizungen kombiniert werden, um Energie zu sparen und Emissionen zu reduzieren.

Detaillierte Informationen zur Solarthermie-Förderung, Voraussetzungen und Antragsverfahren finden Sie auf der offiziellen Website des Amts der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15 – Fachabteilung Energie und Wohnbau. Bei Fragen stehen Ihnen die zuständigen Stellen gerne zur Verfügung. Allgemeine Unterlagen finden Sie hier: Kurzinformation zur Förderung von solarthermischen Anlagen Heizungstausch und solarthermische Anlagen

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